Arbeitnehmerveranlagung: FinanzOnline Vorberechnung liefert derzeit falsche Ergebnisse
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Zahlreiche Steuerpflichtige führen derzeit ihre Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das Vorjahr durch. Allerdings funktioniert die Funktion „Vorberechnung“ bei FinanzOnline nicht und liefert derzeit falsche Ergebnisse. Grund ist ein Programmierfehler wie die Arbeiterkammer in einer Presseaussendung am 10. Februar warnt.
Probleme mit Familienbonus Plus & Alleinverdienerabsetzbetrag
Insbesondere sind der im Jahr 2019 neu eingeführte Familienbonus Plus sowie der Alleinverdiener-/erzieherabsetzbetrag entweder gar nicht oder in unrichtiger Höhe ausgewiesen. Es kommt dadurch zu großen Unsicherheiten bei den Steuerpflichtigen, wenn diese eine Gutschrift erwarten und sie dann auf dem Bildschirm bzw. auf dem Steuerberechnungsblatt mit einer Nachzahlung konfrontiert werden. Beispiel: Wurde der Familienbonus Plus bereits 2019 während des Jahres beim Arbeitgeber beantragt, so wird dieser bei der Vorberechnung fälschlich aufgrund eines Programmfehlers nicht mehr berücksichtigt, dementsprechend scheint eine sehr hohe Steuernachzahlung auf.
Da vielem, was Nutzer schwarz auf weiß auf dem Bildschirm sehen, kurzerhand Glauben geschenkt wird, noch dazu wenn es vom Finanzministerium kommt, sind die Steuerpflichtigen laut Arbeiterkammer geschockt. Zumal es sich bei FinanzOnline um keine „fake-Seite“ handelt, die von irgendwelchen Internetbetrügern eingeschleust worden ist, sondern um eine offizielle Homepage. Das Finanzministerium ist nun gefordert, diesen Programmierfehler ehestmöglich zu beheben und bis zum Zeitpunkt der Korrektur einen Vermerk bei FinanzOnline anzubringen, dass die Funktion „Vorberechnung“ derzeit nicht funktioniert oder diese Funktion vorübergehend überhaupt außer Kraft setzt.
Die Jahreslohnzettel der Arbeitgeber, der Pensionsversicherungsanstalt, der Krankenkassen und des AMS müssen erst bis 29. 2. ans Finanzamt übermittelt werden. Daher kann die große Masse ohnehin erst ab März eine aussagekräftige Berechnung durchführen lassen. Die Vorberechnung (falls bereits alle Jahreslohnzettel eingetroffen sind) sollte trotzdem richtig funktionieren und keine offensichtliche Falschberechnungen ausweisen.